Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns und unsere Arbeit zu unterstützen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen dazu haben oder auch eigene Ideen. Wir vernetzen uns ständig weiter!
Sie wollen sich stark machen für misshandelte Kinder und ein Zeichen gegen Kindesmisshandlung setzen? Dann werden Sie Mitglied im Verein Kinderseelenschützer e.V..
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft können Sie sich aussuchen, ob Sie den Verein passiv unterstützen oder wirklich "aktiv" werden wollen – (z.B. durch die Gründung einer eigenen Außenstelle (siehe nächster Abschnitt).
Anmerkung: Eine Mitgliedschaft ist generell Voraussetzung, wenn der Verein Ihnen unterstützend zur Seite stehen soll. Uns ist aber wichtig, dass es nicht an finanziellen Gründen scheitert. Sollten Sie also Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Mitgliedsantrag zum Download:
Derzeit überarbeiten wir unsere Mitgliedsanträge.
Der Verein Kinderseelenschützer e.V. hat auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.08.2024 die Aufnahme von Fördermitgliedern, sowie eine angepasste Beitragsordnung beschlossen. Der neue Antrag wird zeitnah hochgeladen.
Der Verein Kinderseelenschützer e.V. hat das Ziel ein möglichst flächendeckendes Netzwerk für Betroffene von Kindesmisshandlung und Behördenversagen aufzubauen. Damit das gelingt, sollen über die Zeit an möglichst vielen Standorten in Deutschland so genannte "Außenstellen" entstehen.
Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen:
Alles weitere findest du in unserem Konzeptpapier:
SPENDEN
Unser Spendenkonto lautet:
Kinderseelenschützer e.V.
IBAN: DE63 4305 0001 0019 4179 71
BIC: WELADED1BOC
Sie können aber auch über PayPal spenden. Wenn Sie auf den Button klicken, dann werden Sie automatisch nach PayPal weitergeleitet:
Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
Mit dem Freistellungsbescheid vom Finanzamt Herne vom 29.04.2024 wurde festgestellt, dass der Verein Kinderseelenschützer e.V. von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 befreit wurde. Dieser Freistellungsbescheid ist bis zur nächsten Überprüfung für den Veranlagungszeitraum 2023 - 2025 gültig. Wir sind also dazu berechtigt für Spenden, die zur Verwendung die wir den als gemeinnützig anerkannten Zwecken zukommen lassen, Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.
Bitte nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf.