Mitmachen und Spenden



Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns und unsere Arbeit zu unterstützen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen dazu haben oder auch eigene Ideen. Wir vernetzen uns ständig weiter!





Mitglied werden

Sie wollen sich stark machen für misshandelte Kinder und ein Zeichen gegen Kindesmisshandlung setzen? Dann werden Sie Mitglied im Verein Kinderseelenschützer e.V..


Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft können Sie sich aussuchen, ob Sie den Verein passiv unterstützen oder wirklich "aktiv" werden wollen – (z.B. durch die Gründung einer eigenen Außenstelle (siehe nächster Abschnitt).


Anmerkung: Eine Mitgliedschaft ist generell Voraussetzung, wenn der Verein Ihnen unterstützend zur Seite stehen soll. Uns ist aber wichtig, dass es nicht an finanziellen Gründen scheitert. Sollten Sie also Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns.


Mitgliedsantrag zum Download:



 







 

Außenstelle gründen

Der Verein Kinderseelenschützer e.V. hat das Ziel ein möglichst flächendeckendes Netzwerk für Betroffene von Kindesmisshandlung und Behördenversagen aufzubauen. Damit das gelingt, sollen über die Zeit an möglichst vielen Standorten in Deutschland so genannte "Außenstellen" entstehen.  


Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen:


  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. Mitglied im Verein Kinderseelenschützer  e.V.
  3. Erfahrungen in einer der folgenden Bereiche: Kindesmisshandlung, Eltern-Kind-Entfremdung, Inobhutnahmen, Umgang mit Behörden (insbesondere Jugendämter, Gerichte usw.)
  4. hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Fähigkeit  zum eigenverantwortlichen Arbeiten
  5. Empathie sollte auch kein Fremdwort für Sie sein
  6. Fähigkeit zur Selbstfürsorge


Alles weitere findest du in unserem Konzeptpapier:





Unser Spendenkonto lautet:
​Kinderseelenschützer e.V.
IBAN: DE63 4305 0001 0019 4179 71
BIC: WELADED1BOC


​Sie können aber auch über PayPal spenden.


Der Verein Kinderseelenschützer e.V. erfüllt die satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO und ist somit als gemeinnützig anerkannt. Wir sind also dazu berechtigt für Spenden, die zur Verwendung die wir den als gemeinnützig anerkannten Zwecken zukommen lassen, Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen. Bitte nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf.




Wir sind auch bei Amazon Smile registriert: